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Besuchsbegleitung

Professionelle Begleitung bei Besuchskontakten

Carina sitzt zwischen einer Mutter und ihrem Kind und lächelt

Als diplomierte Lebens- und Sozialberaterin und zertifizierte Besuchsbegleiterin sorgt Carina für einen geschützten Rahmen bei der Besuchsbegleitung. So begleitet sie euch dabei, dass Sicherheit und Vertrauen wieder wachsen dürfen:

Wie ist der Ablauf?

Nach der telefonischen Terminvereinbarung treffen wir uns im Familienzentrum in Pinkafeld. Bevor der Besuchskontakt zwischen der besuchsberechtigten Person und dem Kind stattfindet, gibt es ein separates Treffen mit der obsorge- und besuchsberechtigten Person getrennt voneinander. Danach werden Termine für die Besuchskontakte koordiniert. Bei diesen Erstgesprächen ist es mir ein Anliegen, eine vertrauens- und verständnisvolle gemeinsame Basis für die zukünftigen Besuche zu finden.

Auch ein weiterer Termin für ein Kennenlernen des Kindes/der Kinder und mir ist verpflichtend, bevor es zu den Besuchskontakten kommt. Eine vertrauensvolle und wertschätzende Atmosphäre ist wichtig, damit das Kind oder die Kinder eine stressfreie, angenehme und auch lustige Zeit gemeinsam mit dem besuchsberechtigten Elternteil verbringen können.

Für Kinder, Jugendliche und alle beteiligten Personen

Was passiert in der Besuchsbegleitung?

Nach den getrennten Erstgesprächen und unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche, wird das Kind von der obsorgeberechtigten Person zum vereinbarten Termin in das Familienzentrum gebracht und trifft dort entweder auf die besuchsberechtigte Person oder auf mich als Besuchsbegleiterin alleine. Die obsorgeberechtigte Person hat das Kind bestenfalls gut auf das Treffen vorbereitet, vielleicht noch das Lieblingsspielzeug eingepackt und verlässt nach einer angemessenen Zeit den Raum, damit die besuchsberechtigte Person Zeit mit dem Kind verbringen kann.
Ich bin als Besuchsbegleiterin im Raum anwesend, die Zeit und der Raum können und sollen von der besuchsberechtigten Person voll genutzt werden. Ich halte mich zurück und mache mich gerne, wenn Unterstützung gebraucht wird, bemerkbar.

Wie hoch sind die Kosten

Besuchsbegleitungen, die vom Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz gem. §111 AußStrG gefördert werden, sind kostenlos. Ein Einkommensnachweis ist zu erbringen.

Der Beitrag für alle anderen Besuchsbegleitungen beträgt € 100 pro Stunde, die Raummiete beträgt € 5 pro Stunde.

Ein Bericht ist kostenpflichtig und wird nach Aufwand von € 100 pro Stunde verrechnet. Telefongespräche im Zuge einer laufenden Begleitung, die länger als 10 Minuten pro Woche dauern, sind kostenpflichtig und werden nach Aufwand von € 100 pro Stunde verrechnet.

Wann sind Termine möglich?

Die Termine für die einzelnen Erstgespräche und Besuchskontakte werden individuell vereinbart und können Montag, Dienstag, Donnerstag oder Freitag statt finden.

Termin telefonisch bei Carina unter +43 664 918 80 41 vereinbaren

Rahmenbedingungen Besuchsbegleitung

  • Die Besuchsbegleitung soll sicherstellen, dass in Zukunft Kontakte zwischen besuchsberechtigtem Elternteil und dem Kind oder der Kinder frei von Konflikten selbstständig möglich sind. Bei dieser Neuaufnahme oder bei der Wiederanbahnung von persönlichem Kontakt unterstützt die Besuchsbegleitung.
  • Es handelt sich dabei nicht um eine Vermittlung zwischen zerstrittenen Eltern, sondern die Besuchsbegleitung hat ausschließlich zum Ziel, Besuchskontakte für das Kind oder die Kinder mit dem besuchsberechtigten Elternteil zu ermöglichen.
  • Ein persönliches Erstgespräch mit beiden Elternteilen ist vor dem ersten Besuchskontakt verpflichtend. Sollte es Protokolle oder Beschlüsse seitens des Gerichts geben, bitte ich um deren Übermittlung vorab an office@verbindungszentrum.at. Es ist wichtig, dass auch das Kind/die Kinder die Besuchsbegleiterin vorab kennen lernen.
  • Sowohl Übergabe als auch Abholung liegt in der Verantwortung des obsorgeberechtigten Elternteils. Sollen während der Besuchsbegleitung andere Personen als die Begleiterin sowie der besuchsberechtigte Elternteil anwesend sein, muss dies vorab abgesprochen werden. Die Besuchsbegleiterin muss auch vorab darüber informiert werden, wenn eine andere als die obsorgeberechtigte Person das Kind bzw. die Kinder zur Besuchsbegleitung bringt oder sie davon abholt.
  • Wenn ein konkreter bzw. eskalierter Konflikt oder eine einstweilige Verfügung vorliegen, ist es ratsam, dass sich die Eltern bei der Übergabe und Abholung der Kinder nicht sehen. Bei Bedarf kann die Besuchsbegleiterin dafür sorgen, dass die Übergabe ohne Kontakt zwischen den Eltern stattfindet.
  • Es ist je nach Alter des Kindes oder der Kinder und dessen bzw. deren entwicklungspsychologischen Bedürfnissen selbstverständlich, dass sich der übergebende Elternteil vielleicht noch einige Zeit im Besuchsbegleitungsraum aufhält. Der obsorgeberechtigte Elternteil sollte nach dieser angemessenen Zeit den Raum allerdings verlassen.
  • Sowohl die Spielgestaltung, die dem Alter des Kindes bzw. der Kinder entspricht, als auch die Aufsichtspflicht unterliegt während der gesamten Dauer der Besuchsbegleitung dem anwesenden Vater oder der anwesenden Mutter.
  • Der Besuchskontakt findet im Familienzentrum Pinkafeld statt. Spielsachen, Bücher, Bälle, Puppen und Spiele stehen zur Verfügung. Es können auch Spiele mitgebracht werden. Der Raum muss am Ende des Besuchskontakts wieder aufgeräumt werden, am besten macht der besuchende Elternteil das gemeinsam mit dem Kind. Auf Sauberkeit ist zu achten. Eltern sind verantwortlich für das Verhalten ihrer Kinder.
  • Ein Begrüßungsgeschenk sowie Geschenke zu üblichen Anlässen werden befürwortet, ansonsten wird der besuchende Elternteil angeregt, das Kind für die gemeinsame Zeit entsprechend zu versorgen (Jause, Getränk). Es soll dabei der gesundheitliche Aspekt berücksichtigt werden.
  • Nach Absprache mit beiden Elternteilen und der Besuchsbegleiterin ist es prinzipiell möglich, Ausflüge und/oder den Besuch eines Spielplatzes zu unternehmen. Anfallende Kosten sind vom Elternteil, der besuchsberechtigt ist, zu tragen.
  • Sollten Termine wiederholt oder ohne zulässigen Grund und vor allem kurzfristig abgesagt werden, werden Vereinbarungen nicht eingehalten, werden Drohungen gemacht oder kommt es zu einer Eskalation, so führt dieses Verhalten zum sofortigen nachhaltigen Abbruch des Besuchskontaktes. Fehlverhalten aufgrund von Drogen- oder Alkoholkonsum muss dem Gericht mitgeteilt werden und kann ebenfalls zum Abbruch führen.
  • Absagen (Erkrankung, Verhinderung) müssen der Besuchsbegleiterin mindestens 48 Stunden vor dem Termin zur Kenntnis gebracht werden, andernfalls ist vom absagenden Elternteil der volle Kostenersatz zu entrichten.
  • Die Besuchsbegleiterin ist keine Gutachterin, ist jedoch in manchen Fällen verpflichtet, Protokolle abzugeben. Die Eltern werden davon in Kenntnis gesetzt, jedoch wird auf den Inhalt nicht weiter eingegangen.
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