Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung

Ziel der Elternberatung:
- Das Wohl und die Bedürfnisse deines Kindes in den Mittelpunkt stellen
- Lösungen finden, wie ihr als Eltern auch nach der Trennung gut kooperieren könnt
- Konflikte entschärfen und eine kindgerechte Kommunikation fördern
- Sicherheit gewinnen, wie du dein Kind bestmöglich durch diese Veränderung begleitest
Ablauf der Beratung
- Die Beratung kann entweder gemeinsam oder getrennt in Anspruch genommen werden. Die klare Empfehlung liegt bei einem gemeinsamen Termin.
- Kinder sind bei der Beratung nicht anwesend.
- Dauer: 60 – 90 Minuten
Eine Trennung oder Scheidung bedeutet oft eine große Veränderung – besonders für Kinder. In dieser herausfordernden Zeit braucht es Klarheit, Sicherheit und vor allem Eltern, die auch in Zukunft gut zusammenarbeiten.
Die Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG ist für Eltern mit minderjährigen Kindern verpflichtend, wenn es zur einvernehmlichen Scheidung kommt. Sie soll euch dabei unterstützen, trotz Trennung als Eltern verantwortlich und zum Wohl eurer Kinder handlungsfähig zu bleiben.
Im Verbindungszentrum begleiten dich Kathi Moisl-Bauer (Dipl. Sozialpädagogin, Dipl. Lebens- und Sozialberaterin) und Carina Szauer (Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision, eingetragene Supervisorin) in dieser herausfordernden Zeit.
Die Beratung findet in einem vertraulichen Rahmen statt, mit Verständnis für deine Situation – ohne Schuldzuweisungen, sondern mit Fokus auf Lösungen.
