Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung
Eine Trennung oder Scheidung bedeutet oft eine große Veränderung – besonders für Kinder. In dieser herausfordernden Zeit braucht es Eltern, die in Zukunft gut zusammenarbeiten.
Die Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG ist für Eltern mit minderjährigen Kindern verpflichtend, wenn es zur einvernehmlichen Scheidung kommt. Sie soll dabei unterstützen, trotz Trennung als Eltern verantwortlich und zum Wohl eurer Kinder handlungsfähig zu bleiben.
Im Verbindungszentrum begleiten euch Carina Szauer in dieser herausfordernden Zeit.
Ablauf der Beratung
- Die Beratung kann entweder gemeinsam oder getrennt in Anspruch genommen werden. Die klare Empfehlung liegt bei einem GEMEINSAMEN Termin.
- Kinder sind bei der Beratung nicht anwesend.
- Dauer: 60 – 90 Minuten
Ziel der Elternberatung:
- Das Wohl und die Bedürfnisse deines Kindes in den Mittelpunkt stellen
- Lösungen finden, wie ihr als Eltern auch nach der Trennung gut kooperieren könnt
- Konflikte entschärfen und eine kindgerechte Kommunikation fördern
- Sicherheit gewinnen, wie du dein Kind bestmöglich durch diese Veränderung begleitest
Für Termine und Anfragen ist Carina unter +43 664 15 39 331 erreichbar.